Informationen bei Pflegebedarf

Am 01.01.2017 sind die Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst.

Die folgende Tabelle, veröffentlicht vom Bundesministerium für Gesundheit, gibt einen Überblick über die finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherungen.

 

Welche Pflegeleistungen Sie in Ihrer persönlichen Situation oder in der Ihres Angehörigen nutzen können hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.

Unser qualifiziertes Team, hilft Ihnen gerne bei der Berechnung Ihrer Ansprüche und berät Sie, um die Pflegeleistungen am besten für Ihre Situation nutzen zu können.

 

Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin und wir verschaffen uns gemeinsam einen Überblick.

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